Straßenverkehrsrecht
Nochmals: Mobiltelefon im Straßenverkehr Die Behauptung, ein Handy sei eine Haarbürste, ist nicht glaubhaft Mit einem recht skurrilen Bußgeldfall hatte sich das Amtsgericht Frankfurt am Main zu befassen. So hatte ein Busfahrer, der in eine Polizeikontrolle zur Feststellung von „Handyverstößen“ geraten war, behauptet, er hätte nur seinen Bart mit einer weißen Bürste gekämmt. Der Polizeibeamte […]