Straßenverkehrsrecht

Neuer Bußgeldkatalog gilt ab dem 09. November 2021

Nachdem die im Frühjahr 2020 vorgenommenen Änderungen der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs aus formalrechtlichen Gründen zurückgenommen werden mussten, gilt seit dem 09.11.2021 ein neuer Bußgeldkatalog. Dieser neue Bußgeldkatalog enthält zum Teil deutlich höhere Bußgelder, z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparkens, Haltens in zweiter Reihe und der Benutzung einer Rettungsgasse, um schneller voranzukommen. Temposünder haben z. B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 16 km/h bis zu 20 km/h das Doppelte zu zahlen! Innerorts kostet eine solche Überschreitung statt bisher 35,00 € nunmehr 70,00 €, außerorts statt bisher 30,00 € jetzt 60,00 €!

Nur die Fahrverbotsgrenzen sind bei Tempoverstößen – anders als noch im Frühjahr 2020 – unverändert geblieben. Wer jedoch auf der Autobahn keine Rettungsgasse bildet, erhält ab jetzt ein Fahrverbot.

Wir empfehlen Ihnen daher dringendst, die neuen Regeln einzuhalten und den Fuß vom Gas zu nehmen!