Kanzlei Mattfeldt
  • Start
  • Kanzlei
    • Der Anwalt
    • Die Anwältin
    • Über uns
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht
    • Betreuungsrecht
    • Erbrecht
    • Inkasso- und Forderungsmanagement
    • Kaufrecht
    • Mietrecht
    • Patientenverfügungen und Vorsorgeurkunden
    • Sozial- und Sozialversicherungsrecht
    • Unfallrecht
    • Verkehrsrecht
    • Zivilrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • News
    • News
    • Veranstaltungen
  • Kontakt
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

    Arbeitsrecht

    Rechtsprechung

    Ab 01.08.2022: Neue Regelung im Arbeitsrecht

    Nach dem sogenannten Nachweisgesetz (NachwG) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bestimmte Informationen und Daten schriftlich zu bestätigen. Dies geschieht in der Regel durch Aufnahme in den schriftlichen Arbeitsvertrag. Das NachwG legt fest, welche Punkte in einem Arbeitsvertrag enthalten sein müssen.

    Nach einer neuen EU-Richtlinie und der entsprechenden Gesetzesänderung ändern sich ab dem 01.08.2022 diese Vorgaben. So müssen Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt z. B. auch Angaben machen über

    • die Höhe und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung,
    • die vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit, das Schichtsystem, den Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen,
    • eine etwaig zugesagte betriebliche Altersversorgung hinsichtlich des Namens und der Anschrift des Versorgungsträgers,
    • die Möglichkeit zur Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen sowie
    • das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens aber das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage etc..

    Außerdem sind für die Erteilung der Informationen bestimmte Fristen vorgesehen.

    Grundsätzlich gilt diese Neuregelung für ab dem 01.08.2022 neu abgeschlossene Arbeitsverträge. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber aber auch bei sogenannten Altverträgen, die also vor dem 01.08.2022 abgeschlossen wurden, sämtliche Informationen gemäß der neuen gesetzlichen Vorschriften innerhalb von sieben Tagen schriftlich aushändigen.

    Zudem können nunmehr Verstöße gegen die Pflichten nach dem NachwG als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 2.000,00 € pro Verstoß geahndet werden.

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten also bei Abschluss neuer Arbeitsverträge die genannten neuen gesetzlichen Vorschriften unbedingt beachten! Außerdem sollten Arbeitnehmer bei bereits bestehenden Arbeitsverträgen prüfen, ob sie von ihrem Arbeitgeber die Informationen gemäß der gesetzlichen Neuregelung verlangen wollen oder nicht.

    Juli 31, 2022
    Eintrag teilen
    • Auf WhatsApp teilen
    https://kanzlei-mattfeldt.de/wp-content/uploads/2022/07/laptop-g674bc118e_1920.jpg 1280 1920 U.Mattfeldt /wp-content/uploads/2018/07/Kanzlei-Mattfeldt-Logo.png U.Mattfeldt2022-07-31 07:42:092022-07-31 07:43:07Arbeitsrecht
    Search Search

    Kategorien

    • News
    • Rechtsprechung

    Newsletter Anmeldung

    Kanzlei Mattfeldt

    Ulrich Mattfeldt
    Rechtsanwalt

    Annelie Buse
    Rechtsanwältin im Angestelltenverhältnis

    Hauptstraße 33
    27299 Langwedel

    So erreichen Sie uns

    Telefon: 04232/94510
    Telefax: 04232/945115
    info@kanzlei-mattfeldt.de

    Unsere Öffnungszeiten

    Montag – Donnerstag von
    08.00 – 13.00 Uhr und
    15.00 – 17.00 Uhr
    Freitag, Samstag und Sonntag geschlossen

    Newsletter Anmeldung

    © Copyright - Kanzlei Mattfeldt
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Cookie Einstellungen
    Link to: Straßenverkehrsrecht Link to: Straßenverkehrsrecht StraßenverkehrsrechtLink to: Nachbarschaftsrecht Link to: Nachbarschaftsrecht Nachbarschaftsrecht
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

    Diese Seite benutzt Cookies alle Infos dazu findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

    Einstellungen anpassenAlle annehmenAlle ablehnen

    Cookie und Datenschutz Einstellungen



    Wie wir Cookies verwenden

    Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

    Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

    Wichtige Website Cookies

    Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.

    Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie sie nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

    Google Analytics Cookies

    Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung zu verbessern.

    Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

    Andere externe Dienste

    Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

    Google Webfont-Einstellungen:

    Vimeo und Youtube Video bettet ein:

    Datenschutz-Bestimmungen

    Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.

    Datenschutzerklärung
    SpeichernAblehnen