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    Straßenverkehrsrecht

    Rechtsprechung

    Barfuß oder mit Flip-Flops ans Steuer? Grundsätzlich erlaubt, aber…

    Auch wenn die Temperaturen dazu verlocken und die Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich gerade kein bestimmtes Schuhwerk vorschreibt: Kommt es zu einem Unfall und dieser hätte mit einem ordentlichen, festsitzenden Schuhwerk vermieden werden können, kann im Einzelfall eine Teilschuld zugesprochen werden. Auch der Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung kann möglicherweise nicht vollständig greifen. Es folgen leidige Diskussionen.

    Im Sinne der Verkehrssicherheit und um sich und andere nicht zu gefährden, ist es daher zu empfehlen, Schuhe zu wählen, die fest sitzen und nicht vom Fuß rutschen können. Der Kontakt zu den Pedalen ist so am besten gewährleistet! Auf High Heels, Gummistiefel oder Wanderschuhe mit dicker Sohle sollte ebenfalls aus Verkehrssicherheits- und Haftungsgründen verzichtet werden. 

    Juli 12, 2022
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    Kanzlei Mattfeldt

    Ulrich Mattfeldt
    Rechtsanwalt

    Annelie Buse
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