Arbeitsrecht
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 27.11.2018 (Az. 7 Sa 963/18) einer Bewerberin als Dipl.-Informatikerin eine Entschädigung wegen Verstoßes gegen § 7 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) in Höhe von 1,5 Monatsvergütungen zugesprochen.