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    Urteil des LG Coburg: Wer sich in der Sauna verbrüht, muss die Folgen selbst tragen

    Ein Vorfall in einer Saunalandschaft sorgt für Aufsehen: Ein Saunabesucher blieb kurz vor dem Ofen stehen, plauderte noch ein bisschen – und verbrannte sich die Füße. Er forderte daraufhin Schadensersatz in Höhe von 5.000,- €. Doch das Gericht entschied eindeutig: In einer Sauna muss man mit hohen Temperaturen rechnen. Wer sich längere Zeit auf den heißen Matten aufhält, trägt die Verantwortung für die eigenen Handlungen.

    Das Landgericht Coburg stellte in seinem Urteil vom 18.11.2024, Az. 52 O 439/23, klar, dass die Matten vor dem Ofen lediglich der Rutschhemmung dienen und keinen Schutz vor Hitze bieten. Die Temperaturen in der Sauna lagen bei 55 bis 60 Grad Celsius – eine Temperatur, die in einer solchen Umgebung durchaus bekannt ist. Das Gericht betonte, dass der Betreiber alle gängigen Sicherheitsstandards eingehalten hat und keine zusätzlichen Maßnahmen zum Hitzeschutz verpflichtend sind.

    Fazit: Wer sich in der Sauna aufhält, sollte sich der Hitze bewusst sein und vorsichtig sein. Das Gericht macht deutlich, dass in solchen Fällen die Eigenverantwortung zählt.

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