Achtung im Straßenverkehr!
– Bitte beachten Sie das unten stehende Update
Am 28. April 2020 ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Verkehrsteilnehmer müssen sich auf höhere Bußgelder einstellen. Außerdem werden auch Fahrverbote eher verhängt. So kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bis 10 km/h nunmehr 30,00 € Geldbuße (bisher: 15,00 €) und außerorts 20,00 € (bisher: 10,00 €). Bei einem Tempoverstoß von 16 bis 20 km/h innerorts werden jetzt 70,00 € (bisher: 35,00 €) und außerorts 60,00 € (bisher: 30,00 €) fällig.
Und während bisher erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h zusätzlich zu den Geldbußen von 100,00 € (innerorts) bzw. 80,00 € (außerorts) dann ein Fahrverbot drohte, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wurde, wird jetzt bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h (innerorts) ein solches Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Hinzukommen 80,00 € Geldbuße und ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg. Außerorts wird ein Fahrverbot „erst“ bei einer Überschreitung von 26 bis 30 km/h ausgesprochen und auch hier zusätzlich ein Bußgeld von 80,00 € und ein Punkt eingetragen.
Es gilt also, das Gaspedal zukünftig mit noch mehr Bedacht zu betätigen!
Noch drastischer fallen weitere Erhöhungen aus:
Wenn Fahrzeugführer keine Rettungsgasse bilden, kostet dies zurzeit 200,00 € Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Ab heute kommt auch noch ein Monat Fahrverbot hinzu! Noch härter bestraft werden Verkehrsteilnehmer, die durch eine gebildete Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge der Polizei, des Rettungsdienstes, Abschleppwagen o. ä. „dranhängen“ und hinterherfahren. Hier werden mindestens 240,00 €, zwei Punkte und ebenfalls ein Monat Fahrverbot fällig.
Vorsicht auch beim Halten in zweiter Reihe! Dies kostet ab sofort 55,00 € und bei Behinderung sogar 70,00 € und einen Punkt ins Flensburg.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie diesen und die verhängten Geldbußen, Punkte und Fahrverbote in jedem Fall rechtlich überprüfen lassen.
UPDATE:
Die Umsetzung der neuen Straßenverkehrsordnung wurde gekippt. Infolge eines Formfehlers scheint diese zumindest in Teilen verfassungswidrig zu sein. Das Gesetzgebungsverfahren muss daher komplett neu durchlaufen werden. Der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer forderte die Bundesländer daher dazu auf, die verschärften Regeln bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vorerst nicht anzuwenden und zunächst wieder den alten Bußgeldkataloges heranzuziehen. Niedersachsen ist dieser Empfehlung gefolgt. In Bremen werden die neuen Bestimmungen jedoch teilweise angewandt beziehungsweise werden hier die betroffenen Verfahren so lange ausgesetzt, bis es eine neue bundeseinheitliche Regelung gibt.