Urteil vom 26.10.2018

Das Trompetenspiel in einem Reihenhaus ist für etwa drei Stunden werktäglich (und eine entsprechend geringere Zeitspanne an Sonn- und Feiertagen) außerhalb der Mittags- und Nachtzeit als unwesentlich anzusehen und somit zulässig.
Der auch für das Nachbarrecht zuständige 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem Urteil vom 26.10.2018 (Az.: V ZR 143/17) entschieden, dass das Musizieren, hier: Trompetenspiel, für bis zu drei Stunden an Werktagen und bis zu zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen zulässig ist, sofern die üblichen Ruhezeiten in der Mittags- und Nachtzeit eingehalten werden. Die genaue zeitliche Regelung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Im vom BGH entschiedenen Fall ging es um einen Berufsmusiker, der im Dachgeschoss eines Reihenhauses Trompete spielte und von den sich gestört fühlenden Nachbarn auf Unterlassung verklagt wurde. Der BGH entschied, dass Nutzern eines Hauses gegenüber einem Nachbarn, der sie durch Geräuschimmissionen stört, grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch zusteht. Dieser Anspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn die mit dem Musizieren verbundenen Beeinträchtigungen nur unwesentlich sind. Unwesentlich sind nach Auffassung des BGH Geräusche, wenn sie in dem Haus des Nachbarn nach dem Empfinden eines „verständigen Durchschnittsmenschen“ nicht als wesentliche Beeinträchtigung einzuordnen sind. Insoweit hat der BGH auch darauf abgestellt, dass es im Rahmen der Einzelfallbewertung auch auf die angrenzenden Räumlichkeiten, in denen musiziert werde, und deren Lage ankomme. So könnten im Dachgeschoss befindliche Übungsräume zu einem großzügigeren Übungszeitraum führen, während das Musizieren in Haupträumen enger zeitlich begrenzt werden könnte. Dies sei immer im Einzelfall zu prüfen. Deshalb verwies der BGH die Sache auch an das Berufungsgericht zurück, das dazu Feststellungen treffen muss, welche konkreten Störungen durch den Musikunterricht entstehen, und damit die Zeiten, in denen musiziert werden darf, abschließend gerichtlich festgelegt werden können.