- Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten
- Vertretung vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Erbrechtsprozessen
- Abwehr und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen etc.
- Beratung bei und Entwurf von letztwilligen Verfügungen, z.B. Testamenten, Erbverträgen etc.
- Beratung bei und Entwurf von Schenkungs- und anderen Übertragungsverträgen etc.
- Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen